Aufenthaltstitel zur Unternehmensgründung
Für die meisten Schritte, die zur Gründung eines Unternehmens in Deutschland nötig sind, ist für Nicht-EU-Bürger in der Regel ein Schengen Visum ausreichend (in diesem Zusammenhang meist Businessvisum genannt). Staatsangehörige aus Nicht-EU-Staaten, die von der Visumpflicht befreit sind, können demnach ein Unternehmen in Deutschland gründen ohne vorab ein Visum beantragen zu müssen.
Das Schengen Visum
Mit dem Schengen Visum ist ein Aufenthalt von insgesamt 90 Tagen innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen in Deutschland möglich. In dieser Zeit können folgende Geschäftsaktivitäten vorgenommen werden:
Die Gründung einer Gesellschaft in Deutschland mit einem Schengen Visum ist keine Garantie für eine spätere Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis. Je nach bEdarf sollte daher rechtzeitig eine Aufenthaltserlaubnis für eine selbständige oder abhängige Beschäftigung beantragt werden.
Überschreitet die Gründung des Untenrehmens - und somit der Aufenthalt in Deutschland - einen Zeitraum von 90 Tagen, muss ebenfalls rechtzeitig eine Aufenthaltserlaubnis beantragt werden.
Erforderliche Unterlagen
Folgende Dokumente sind für die Beantragung eines Schengen Visums nötig: