Corona - Informationen und Ansprechpartner für Unternehmen
Die aktuelle Situation rund um die Corona-Pandemie entwickelt sich weiterhin sehr dynamisch und stellt uns alle vor große Herausforderungen. Wir haben Ihnen die wichtigsten Informationen für Unternehmen, Selbstständige und Freiberufler*innen im Zusammenhang mit dem Coronavirus zusammengestellt, die wir fortlaufend aktualisieren und erweitern.
Richtlinie „Bundesförderung von Produktionsanlagen von Schutzausrüstung und dem Patientenschutz dienender Medizinprodukte sowie deren Vorprodukte“
Die Antragstellung für die Förderung von Anlagen zur Produktion von Filtervlies im Meltblown-Verfahren und von kurzfristig verfügbaren Anlagen zur Produktion von Schutzmasken ist nicht mehr möglich.
Überbrückungshilfe für kleine und mittelständische Unternehmen
Antragsstellung für 1. Phase ist abgelaufen!
Die Überbrückungshilfe soll branchenübergreifend kleinen und mittelständischen Unternehmen gewährt werden, die ihre Geschäftstätigkeit in Folge der Corona-Krise anhaltend vollständig oder zu wesentlichen Teilen einstellen mussten.
Das Land NRW wird zudem mit der ‘NRW Überbrückungshilfe Plus’ die Bundeshilfen für betroffene Freiberufler und Solo-Selbstständige aufstocken. Wenn diese die Überbrückungshilfe vom Bund erhalten können sie ebenso eine einmalige Zahlung von 1.000 Euro pro Monat beantragen. Dies gilt jedoch nur für maximal drei Monate (Fördermonate Juni bis August 2020). Es gelten die gleichen Voraussetzungen wie bei den Bundesmitteln.
Nach der ersten Phase ist ab Anfang Oktober eine 2. Phase der Überbrückungshilfe (Fördermonate September bis Dezember 2020) gestartet.
Für wen:
Eine Übersicht der förderfähigen Kosten können Sie hier einsehen.
Förderart:
Die Überbrückungshilfe erstattet einen Anteil in Höhe von
Antragsverfahren:
Links / Hotlines:
Die 2. Phase der Überbrückungshilfe umfasst die Fördermonate September bis Dezember 2020. Anträge für diesen Zeitraum können aktuell gestellt werden. Die Antragsfrist endet am 31. Januar 2021.
Kurzbeschreibung: Die 2. Phase der Überbrückungshilfe ist ein branchenübergreifendes Zuschussprogramm mit einer Laufzeit von vier Monaten (September bis Dezember 2020), welches zum Ziel hat, Umsatzrückgänge während der Corona-Krise abzumildern. Das Programm wird für Solo-Selbstständige, Freiberufler und im Unternehmen tätige Inhaber von Einzelunternehmen und Personengesellschaften mit höchstens 50 Mitarbeitern in Nordrhein-Westfalen mit der NRW Überbrückungshilfe Plus ergänzt.
Für wen: Antragsberechtigt sind kleine und mittelständische Unternehmen:
Umfang:
Antragsverfahren:
Links / Hotlines:
Die noch bis zum 31. Dezember 2020 laufende Überbrückungshilfe II soll gemäß aktuellen Planungen bis Juni 2021 verlängert und erweitert werden. Es sind Verbesserungen geplant bspw. Bei der Ansetzbarkeit von Ausgaben für Modernisierungsmaßnahmen, Instandhaltung oder Kosten für Abschreibungen. Konnten bislang max. 50.000 € pro Monat als Betriebskosten erstattet werden sollen es künftig bis zu max. 200.000 € sein.
Darüber hinaus soll die Überbrückungshilfe III deutliche Verbesserungen für Solo-Selbständige bringen.
Für wen:
Im Wesentlichen hat sich an den Unternehmen, die antragsberechtigt sind, nichts geändert. Dennoch sind fortan auch Solo-Selbständige antragsberechtigt, die ansonsten im Rahmen der Überbrückungshilfe II keine Fixkosten geltend machen bzw. Geltend machen können. Dafür müssen sie aber ihr Einkommen im Referenzzeitraum (Jahr 2019) zu mindestens 51 Prozent aus selbstständiger Tätigkeit erzielt haben.
Weitere Informationen zu den Hilfen finden Sie auch in der Pressemitteilung des Bundesministeriums der Finanzen.
Finanzierungshilfen für Unternehmen, Selbstständige und Freiberufler*innen
Kurzbeschreibung: Förderung von Investitionen und Betriebsmitteln für größere Vorhaben in den Bereichen Innovation und Digitalisierung gewerblicher Unternehmen.
Für wen: Für in- und ausländische Unternehmen mit einem Umsatz bis 2 Mrd. Euro
Förderart: Darlehen
Umfang:
Antragsverfahren:
Links / Hotlines:
Kurzbeschreibung: Förderkredit für Anschaffungen (Investitionen) und laufende Kosten (Betriebsmittel). Der Kredit wird zu 100 % abgesichert durch eine Garantie des Bundes. Das erhöht Ihre Chance deutlich, eine Kreditzusage zu erhalten.
Für wen:
Umfang:
Antragsverfahren: Der Antrag (ab 15.04.) erfolgt bei der eigenen Bank oder Sparkasse
Links / Hotlines:
Kurzbeschreibung: Finanzierung von Investitionen und Betriebsmitteln mittelständischer und großer Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Einzelunternehmer*innen und Freiberufler*innen.
Für wen:
Förderart: Darlehen
Umfang: Übernahme eines Teilrisikos der Bank durch die KfW bei Kreditantrag für Investitionen und Betriebsmittel.
Antragsverfahren: Antrag muss vor dem Beginn des Vorhabens bei der Hausbank oder einem anderen Finanzierungspartner eingereicht werden.
Links / Hotlines:
Kurzbeschreibung: Zinsgünstige Darlehen mit flexiblen Laufzeiten bei Liquiditätsengpässen und der Finanzierung von Betriebsmitteln und Investitionen.
Für wen:
Förderart:
Umfang:
Antragsverfahren:
Links / Hotlines:
Kurzbeschreibung: Bei zu finanzierenden Wachstumsvorhaben in Nordrhein-Westfalen, können Unternehmen mit dem NRW.BANK Mittelstandskredit unter bestimmten Voraussetzungen ein Darlehen von bis zu EUR 10 Millionen erhalten. Fortan steht dieser auch zur Bewältigung der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Krise zur Verfügung.
Für wen:
Gewerbliche Unternehmen (Mittelstand; auch für ausländische Unternehmen) und Freiberufler, die sich mehrheitlich in Privatbesitz befinden und deren Gruppenumsatz EUR 500 Millionen nicht überschreitet, die grundsätzlich seit mindestens fünf Jahren am Markt aktiv sind.
Förderart: Darlehen
Umfang:
Antragsverfahren: Der Antrag auf Finanzierung wird bei der Hausbank gestellt. Diese leitet den Antrag dann an die NRW.BANK weiter.
Links / Hotlines:
Kurzbeschreibung:
Für wen:
Umfang:
Antragsverfahren:
Links / Hotline:
Hilfen für den Monat Dezember (insg. 17 Milliarden €) sind in Diskussion/Vorbereitung.
Bürgschaften NRW
Kurzbeschreibung:
Für wen:
Umfang:
Antragsverfahren:
Links / Hotlines:
Kurzbeschreibung: Die Bundesrepublik Deutschland stellt diese Bürgschaften zur Deckung des außenwirtschaftlichen Risikos bereit, um deutsche Exporteure im Auslandsgeschäft zu schützen. Weitere Informationen finden sich auf der Homepage des BMWi.
Für wen:
Antragsverfahren:
Links / Hotlines:
Kurzbeschreibung: Mittels der Teil-Refinanzierung über haftungsfrei gestellte Mittel der KfW-Bank und der NRW.BANK kann die Kapitalbeteiligungsgesellschaft (KBG) für die mittelständische Wirtschaft in NRW etablierten KMUs Beteiligungskapital in Form von typisch stillen Beteiligungen zur Verfügung stellen und somit deren Eigenkapitalbasis stärken. „Start-Up“-Unternehmen können Mittel bei der NRW.BANK beantragen (siehe auch KfW-Corona-Hilfe: Beteiligungsfinanzierung für Startups und kleine Unternehmen).
Für wen:
Mittelständische Unternehmen (gemäß KMU-Kriterien) mit Sitz in NRW, die
Umfang:
Antragsverfahren: Formlos an die KBG NRW (Zusage bis zum 31.12.2020 notwendig) mit banküblichen Unterlagen (Mittelabruf bis spätestens zum 31.12.2022)
Links / Hotlines:
Kurzbeschreibung: Mezzaninkapital ist eine Mischform aus Eigen- und Fremdkapital. Das Unternehmen erhält wirtschaftliches Eigenkapital. Der „Mikromezzaninfonds Deutschland“ kann ohne Einschaltung der Hausbank und ohne Sicherheiten stille Beteiligungen eingehen (max. 75.000 Euro) und trägt zur Verstärkung der wirtschaftlichen Eigenkapitalbasis bei.
Für wen:
Umfang:
Antragsverfahren:
Links / Hotlines:
Kurzbeschreibung: Die Finanzverwaltung gewährt eine pauschal ermittelten Verlustrücktrag aus 2020 zur nachträglichen Herabsetzung der Vorauszahlungen für 2019.
Für wen:
Antragsverfahren:
Links / Hotlines:
Kurzbeschreibung: Die Finanzverwaltung kommt von der Krise betroffenen Unternehmen auf Antrag mit zinslosen Steuerstundungen (Einkommen-, Körperschaft- und Umsatzsteuer) und der Herabsetzung von Vorauszahlungen (Einkommen-, Körperschaft- und Gewerbesteuer) entgegen und nutzt ihren Ermessensspielraum zu Gunsten der Steuerpflichtigen weitestmöglich aus.
Für wen:
Antragsverfahren:
Links / Hotlines:
Kurzbeschreibung: Wer durch die Corona-Pandemie stark betroffen ist und erhebliche Verluste erwartet, kann nun mit einem vereinfachten, pauschal ermittelten Verlustrücktrag-Verfahren Rückzahlungen aus 2019 erhalten. Dabei werden die bisher für die Vorauszahlung angesetzten Einkünfte für 2019 pauschal um 15% gemindert und sich ergebende Differenzen ausgezahlt.
Für wen:
Antragsverfahren:
Links / Hotlines:
Kurzbeschreibung: Bei generellen Betriebsschwierigkeiten (Auftragsausfall, Zulieferprobleme, etc.) und behördlich angeordneten Betriebsschließungen besteht die Möglichkeit für Firmen, Kurzarbeitergeld (KUG) zu beantragen.
Für wen:
Antragsverfahren:
Links / Hotlines:
Zusatz:
Kurzbeschreibung: Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle weitet die BAFA-Förderung für unternehmerisches Know-How aus.
Wichtiger Hinweis: Das BAFA hat für das attraktive Fördermodul für Corona-betroffene Unternehmen mehr Anträge erhalten als an Haushaltsmitteln zur Verfügung gestellt werden konnte.
Aufgrund der großen Nachfrage sind die für dieses spezielle Fördermodul vorgesehenen Mittel bereits ausgeschöpft, es können auch keine zusätzlichen Mittel zur Verfügung gestellt werden. Die Förderung aus dem Corona-Sondermodul wurde deshalb vorzeitig eingestellt. Daher können vorerst nur Anträge bewilligt und die Förderung an den Berater ausgezahlt werden, die bereits eine Inaussichtstellung erhalten haben. Die Voraussetzungen hierfür sind außerdem, dass Sie einen förderfähigen Verwendungsnachweis eingereicht haben und ausreichend Haushaltsmittel zur Verfügung stehen.
Die anderen Module zur Förderung unternehmerischen Know-hows ermöglichen weiterhin geförderte Beratungen zu günstigen Konditionen. Mehr Informationen dazu finden Sie HIER.
Für wen:
Umfang:
Antragsverfahren:
Links / Hotlines:
Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz hat zunächst bis zum 30.09.2020 die Insolvenzantragspflicht für Unternehmen ausgesetzt. Die reguläre Drei-Wochen-Frist der Insolvenzverordnung ist somit zunächst aufgehoben. Die bislang befristete gesetzliche Regelung soll mit inhaltlichen Einschränkungen bis 31. Dezember 2020 zeitnah verlängert werden.
Bitte beachten Sie: Derzeit versuchen Betrüger, mit gefälschten Webseiten an sensible Daten zu kommen. Achten Sie deswegen unbedingt darauf, dass in der Adresszeile Ihres Browsers eine der beiden Adressen ifsg-online.de bzw. ifsg-antrag.de steht. Ähnliche Adressen oder Adressen mit anderen Endungen sind keine Angebote des Bundesinnenministeriums und der Bundesländer. Geben Sie dort auf keinen Fall Ihre Daten ein.
Kurzbeschreibung: Wenn Sie durch die Betreuung Ihrer Kinder aufgrund einer Schul- oder Kitaschließung nicht arbeiten können und deshalb einen Verdienstausfall haben können Sie eine Entschädigung erhalten.
Für wen:
Umfang & Voraussetzungen:
Antragsverfahren:
Links / Hotlines:
Kurzbeschreibung: Sie können eine Entschädigung erhalten, wenn Sie einen Verdienstausfall infolge von Quarantäne oder eines Tätigkeitsverbots haben. Das Tätigkeitsverbot oder die Quarantäne muss vom Gesundheitsamt oder einer anderen zuständigen Stelle angeordnet sein.
Für wen:
Umfang & Voraussetzungen:
Antragsverfahren:
Zuständig in Nordrhein-Westfalen sind der Landschaftsverband Rheinland (Regierungsbezirke Köln und Düsseldorf)
und der Landschaftsverband Westfalen Lippe (Regierungsbezirke Arnsberg, Detmold und Münster).
Links / Hotlines:
Kurzbeschreibung: Das Förderprogramm go-d-igital unterstützt kleine und mittlere Unternehmen (KMU) und Handwerksbetriebe, die ihre Geschäftsprozesse mithilfe digitaler Lösungen optimieren wollen. Neu: Unternehmen können ab sofort Homeoffice-Arbeitsplätze fördern lassen.
Für wen:
Antragsverfahren:
Links / Hotlines:
Kurzbeschreibung: Im Zeitraum vom 01.04.2020 bis 30.06.2020 kann dem Mieter das Mietverhältnis über seine Gewerberäume nicht vom Vermieter gekündigt werden, auch wenn trotz Fälligkeit die Miete nicht gezahlt wird. Die Nichtleistung muss aber zwingend durch Auswirkungen der COVID-19-Pandemie hervorgerufen sein.
Für wen:
Links / Hotlines:
Unterstützung für Gründer und Startups
Bereits Anfang April durch die Bundesregierung angekündigt ist nun das Maßnahmenpaket für Startups auf den Weg gebracht worden, gemeinsam mit der KfW und der KfW Capital.
Mit den Finanzhilfen wird auf bestehende Strukturen aufgebaut und es ist rein für Startups gedacht, nicht aber für Investoren. Das Hilfsprogramm ist dabei auf zwei sogenannten Säulen aufgebaut.
Kurzbeschreibung:
Für wen:
Antragsverfahren: Die öffentlichen Mittel werden durch die privaten Wagniskapitalfonds beantragt und nicht durch die Startups, wobei die Fonds entsprechend eine Due Diligence-Prüfung zuvor durchlaufen müssen. Weitere Informationen zum Antragsverfahren finden Sie hier.
Kurzbeschreibung:
Für wen:
Umfang & Konditionen:
Antragsverfahren:
Der Antrag ist auf dem dafür vorgesehenen Vordruck zuzüglich der Anlagen frühzeitig über startup-akut@nrwbank.de bei der
NRW.BANK
Bereich Eigenkapitalfinanzierungen
Abteilung 101-68001
Kavalleriestraße 22
40213 Düsseldorf
Kurzbeschreibung: Beteiligungen der NRW.BANK an Kapitalgesellschaften in der Gründungsphase (bis zu 18 bzw. 36 Monate nach Gründung).
Für wen:
Umfang:
Antragsverfahren:
NRW.BANK
Bereich Eigenkapitalfinanzierungen
Abteilung 101-68100
Kavalleriestraße 22
40213 Düsseldorf
Links / Hotlines:
Kurzbeschreibung: Der NRW.BANK.Venture Fonds fördert als Co-Investor in Nordrhein-Westfalen innovative Unternehmen in attraktiven Zukunftsbranchen.
Für wen:
Umfang:
Antragsverfahren:
Links / Hotlines:
Kurzbeschreibung: Wandeldarlehen der NRW.BANK an Kapitalgesellschaften in der Seed- oder Startup-Phase wegen Corona-Krise.
Für wen:
Umfang:
Antragsverfahren:
NRW.BANK
Bereich Eigenkapitalfinanzierungen
Abteilung 101-68100
Kavalleriestraße 22
40213 Düsseldorf
Links / Hotlines:
Alle Stipendien, die zwischen dem 01. März 2020 und dem 30. Juni 2020 auslaufen, können nun unbürokratisch um drei Monate verlängert werden. Dafür wird der Projektträger Jülich alle Stipendiatinnen und Stipendiaten kontaktieren. Weitere Informationen unter: www.gruenderstipendium.nrw
Um Ausgründungen aus Hochschulen stärker zu unterstützen, wird auch der Förderzeitraum für Projekte, die zwischen dem 01. März 2020 und dem 30. Juni 2020 auslaufen verlängert, um drei Monate. Für die Antragsrunde zum 30. April 2020 können die Unterlagen auch nachgereicht werden, damit trotz Schließung vieler Hochschulen und Universitäten der jeweilige Projektstart nicht verzögert wird. Weitere Informationen unter: www.wirtschaft.nrw/start-transfer
Finanzierungshilfen für besonders betroffene Branchen
Betriebe der Hotellerie und Gastronomie erhalten durch die DEHOGA branchenspezifische Informationen.
Das Kompetenzzentrum Kreativwirtschaft CREATIVE.NRW informiert über Hilfsmaßnahmen für die Kultur- und Kreativwirtschaft.
Das am 20. März als Überbrückungshilfe angelaufene Sonderförderprogramm des Ministeriums für Kultur und Wissenschaft in Höhe von 5 Mio. Euro ist inzwischen ausgeschöpft. An einer Folgelösung wird derzeit gearbeitet. Unterstützungsmöglichkeiten sind weiterhin durch Programme von Bund und Ländern gegeben.
Die Bundes- und Länderförderer haben ein gemeinsames Hilfsprogramm für in der Regel gemeinschaftlich geförderte Projekte mit Maßnahmen in den Bereichen Produktion, Verleih und Kino entwickelt.
Der Deutsche Reiseverband hat auf seiner Homepage umfangreiche Informationen zu den wirtschaftlichen Auswirkungen auf die Reisewirtschaft veröffentlicht.
Weitere nützliche Links
Informationsseite (FAQ) des deutschen Industrie- und Handelskammertages rund um die COVID-19 Pandemie.
https://www.dihk.de/de/aktuelles-und-presse/coronavirus/faq-19594
NRW-Hotline für das Hilfspaket der Landesregierung: ZENIT übernimmt die zentrale NRW-Hotline für den Rettungsschirm "Unternehmen-Soforthilfe NRW". Die Hotline ist werktags zwischen 8:00 und 18:00 Uhr unter der Telefonnummer 0208 30004-39 erreichbar.
Aktuelle Informationen der Bundesagentur für Arbeit für Unternehmen zum Kurzarbeitergeld finden Sie unter nachfolgendem Link:
Weitere aktuelle Informationen der Regionaldirektion NRW der Bundesagentur für Arbeit finden Sie unter folgendem Pfad:
Aktuelle Informationen und Ansprechpartner für Unternehmen finden Sie unter nachfolgendem Link:
Erlasse zur Bekämpfung der Corona-Pandemie: Die relevanten Erlasse zur Bekämpfung der Corona-Pandemie finden Sie auf der Homepage des NRW-Gesundheitsministeriums in chronologischer Reihenfolge.
Aktuelle Fallzahlen für NRW sind hier zu finden:
Wichtige Fragen und Antworten zum Corona-Virus sind zu den folgenden Themenkomplexen in der FAQ-Liste auf dem Landesportal aufbereitet.
Grundsätzliche Informationen, Situation in Nordrhein-Westfalen, Unternehmen, Arbeitnehmer, Kinderbetreuung, Schulen, Hochschulen, Krankenhäuser/Pflege- und Altenheime, Justiz, Kultureinrichtungen, Verbraucher:
Ansprechpartner/Hotlines, Aktuelle Meldungen, gesammelte Informationen etc. sind auf der Corona-Seite des Landes zusammengestellt:
Hilfreiche Links und Tipps für Unternehmen haben die Industrie- und Handelskammern in Nordrhein-Westfalen zusammengestellt:
Die Landes-Gewerbeförderungsstelle des nordrhein-westfälischen Handwerks (LGH) fasst auf Ihrer Corona-Serviceseite schwerpunktmäßig Informationen für Handwerksunternehmen in Form einer Linkliste zusammen. Das Angebot wird mehrmals täglich aktualisiert. Ergänzt wird das Informationsangebot durch eine Service-Hotline für die NRW-Handwerksorganisationen sowie eine Übersicht der Service-Hotlines der NRW-Handwerkskammern für Ihre Mitgliedsbetriebe:
Unternehmer NRW stellt hier die wichtigsten Informationen zur aktuellen Entwicklung aus arbeitsrechtlicher und wirtschaftspolitischer Perspektive zur Verfügung:
In Nordrhein-Westfalen sind die Landschaftsverbände Rheinland (LVR) und Westfalen-Lippe (LWL) je nach dem Sitz der Betriebsstätte für die Entschädigung bei einem Tätigkeitsverbot und Verdienstausfall sowie bei Schul- und Kitaschließung im Zusammenhang mit dem Infektionsschutzgesetz zuständig:
Was Beschäftigte wissen müssen: Arbeitsrecht, Home Office, Kurzarbeitergeld
14 Fragen und Antworten für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Zusätzliche Informationen bei Entlassung und Arbeitslosigkeit aber auch zur betrieblichen Pandemieplanung finden Sie hier:
Kommunale Online-Plattform zum Coronavirus gestartet: Auf Initiative der KGSt und des Deutschen Städte- und Gemeindebundes wurde auf der Austauschplattform "Netzwerk Kommunen" des DStGB ein eigener Bereich zum Coronavirus eingerichtet:
Datenbank die von der Fördermittelfindung bis zur Vorbereitung der Unterlagen für Banken unterstützt:
Digitale Lösung zur intuitiven Beantragung von Kurzarbeitergeld. Mit einfachen und verständlichen Fragen füllt der neu entwickelte Chatbot das Formular zur Anzeige von Kurzarbeit für die Bundesagentur für Arbeit mit dem Arbeitgeber aus und hilft durch den weiteren Prozess.
Der Bundesverband Deutsche Startups hat einen 4-Stufen-Plan zum Schutz deutscher Startups in der Corona-Krise vorgelegt.
Hier finden sich fortlaufend Informationen zur COVID-19-Pandemie in insgesamt 12 Sprachen: